Auslagen im Zusammenhang mit der Vereinstätigkeit können unter bestimmten Voraussetzungen erstattet werden:
- Vorherige Absprache: Arbeitsgemeinschaften (AGs) organisieren und finanzieren ihre Aktivitäten grundsätzlich in Absprache mit dem Vorstand. Dies stellt sicher, dass die Ausgaben dem Vereinszweck entsprechen und im Budget vorgesehen sind.
- Belegpflicht: Bewahrt unbedingt alle Originalbelege (Quittungen, Rechnungen oder Bons) auf. Jede Buchung im System des Vereins muss zwingend durch einen Beleg nachgewiesen werden.
- Wirtschaftlichkeit: Der Vorstand ist verpflichtet, alle Vereinsmittel stets wirtschaftlich und sorgsam einzusetzen.
Zudem können Vereinsmitglieder, die privat Dinge für den Garten kaufen, diese unter Vorlage der Quittung gegebenenfalls als Spende steuerlich geltend machen, allerdings nur nach vorheriger Absprache. Bei Unsicherheiten zu geplanten Anschaffungen wendet Euch am besten kurz an den Vorstand.