Wie kann ich eine eigene Parzelle anpachten?

Der Gemeinschaftsgarten gefällt Dir und Du möchtest Dein Engagement mit einer eigenen Parzelle vertiefen? Großartig!

Kurz gesagt: Du wirst Mitglied, machst eine Saison aktiv mit, besuchst den Einführungsworkshop – und trägst Dich parallel in die Warteliste ein. Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind, nimmst Du aktiv an der Vergabe teil.

Da der Verein im rechtlichen Rahmen des Kleingartenwesens agiert, erfolgt die Vergabe in Abstimmung mit dem Bezirksverband Berlin-Süden (BV Süden).

So läuft es Schritt für Schritt:

1. Kennenlernen und Probemitglied werden

Komm vorbei, gärtnere mit und stelle einen Antrag auf Probemitgliedschaft. Die Probemitgliedschaft ist die erste Stufe der Mitgliedschaft – Du lernst uns kennen, wir Dich.

2. In die Warteliste eintragen

Das kannst Du schon als Probemitglied tun: Den Antrag findest Du unter mein.wg2b.de („Anträge“ → „Pacht-Warteliste“). Dein Eintragsdatum zählt später für Deine Wartezeit – je früher, desto besser.

3. Die Voraussetzungen erfüllen

Um bei einer Vergabe tatsächlich berücksichtigt zu werden, brauchst Du drei Dinge:

  • Vollmitgliedschaft: Nach in der Regel einer aktiven Gartensaison als Probemitglied nimmt Dich die Mitgliederversammlung als Vollmitglied auf.
  • Einführungsworkshop: Du hast an einem Workshop zum gärtnerischen Leitbild des Waldgartens teilgenommen – wir bieten diese regelmäßig an.
  • Aktive Mitarbeit: Du nimmst an den Pflichtdiensten teil, erfasst über die Waldcard.

Solange noch etwas fehlt, bleibst Du auf der Warteliste – Deine Wartezeit läuft trotzdem weiter.

4. Die Vergabe

Wird eine Parzelle frei, entscheidet ein Punktesystem aus drei Komponenten über die Reihenfolge:

  1. Wartezeit – seit Deinem Eintrag in die Warteliste
  2. Engagement – Deine bisherige Aktivität in Garten und Verein
  3. Mitgärtnernde Personen – Vereinsmitglieder und Kinder, die auf der Parzelle mitgärtnern werden

Haben zwei Bewerbungen gleich viele Punkte, kommt zuerst dran, wer sich früher eingetragen hat.

Gut zu wissen:

  • Interne Neuvergabe: Wird eine große Parzelle (ab 125 m²) frei, haben Pächter*innen kleinerer Parzellen Vorrang – innerhalb dieser Gruppe zählt die Dauer der Vereinsmitgliedschaft.
  • Langfristige Mitwirkung: Wer bereits längere Zeit aktiv auf einer bestimmten Parzelle mitgegärtnert hat, kann bei einem Pächterwechsel dieser Parzelle bevorzugt werden.
  • Pro Mitgliedschaftsvertrag kann nur eine Parzelle gepachtet werden.
  • Erhebliche Verstöße gegen das Waldgarten-Leitbild oder die Vereinsordnung können zum Verlust der Pacht führen.

Weitere Details und Dokumente findest Du in der Wissensbasis (Kollektive) in der Cloud.