Wie bekomme ich eine eigene Parzelle?

Die Parzellen im Waldgarten sind für engagierte Gemeinschaftsgärtner vorgesehen. Um eine eigene Parzelle im Waldgarten zu erhalten, musst Du Vollmitglied werden, aktiv Mitarbeiten und Dich auf die Warteliste eintragen. Da der Verein im rechtlichen Rahmen des Kleingartenwesens agiert, erfolgt die Vergabe in enger Abstimmung mit dem Bezirksverband Berlin-Süden (BV Süden).

Hier sind die Details zum Prozess und den Kriterien:

1. Voraussetzungen für die Warteliste

Bevor Du für eine Parzelle berücksichtigt werden kannst, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Vollmitgliedschaft: Du musst aktives Vollmitglied im Verein sein. Die Aufnahme erfolgt in der Regel nach einer aktiven Beteiligung während einer Gartensaison als Probemitglied.
  • Einführungsworkshop: Du musst an einem Workshop teilgenommen haben, der das gärtnerische Leitbild des Waldgartens vermittelt.
  • Regelmäßige Mitarbeit: Die Teilnahme an den vorgeschriebenen Pflichtdiensten (erfasst über die Waldcard bzw. Anwesenheitslisten) ist zwingend erforderlich.

2. Der Bewerbungsprozess

  • Antrag: Ein Parzellenwunsch muss schriftlich über einen Antrag erfolgen (unter mein.wg2b.de).

3. Vergabekriterien (Punktesystem)

Die Auswahl erfolgt nach einem Index, der sich aus drei Komponenten zusammensetzt:

  1. Wartezeit: Basierend auf dem Eingangsdatum Deiner Bewerbung.
  2. Engagement: Eine Selbsteinschätzung Deiner bisherigen Aktivität im Verein.
  3. Anzahl der Personen: Berücksichtigung der mitgärtnernden Personen (Mitglieder + Kinder).

Bei Punktegleichheit gibt das Datum des Listeneintrags (Warteliste) den Ausschlag.

4. Besondere Prioritäten

  • Interne Neuvergabe: Wenn eine Parzelle (ab 125 m²) frei wird, haben Pächter kleinerer Parzellen Vorrang. Innerhalb dieser Gruppe wird nach der Dauer der Vereinsmitgliedschaft priorisiert.
  • Langfristige Mitwirkung: Personen, die bereits über einen längeren Zeitraum aktiv auf einer bestimmten Parzelle mitgearbeitet haben, können bei einem Pächterwechsel unter sozialen Kriterien bevorzugt werden.

Wichtig: Pro Mitgliedschaftsvertrag darf nur eine Parzelle gepachtet werden. Erhebliche Verstöße gegen das Waldgarten-Leitbild oder die Vereinsordnung können zum Verlust der Pacht führen. Weitere Details und Dokumente findest Du in der Wissensbasis (Kollektive) in der Cloud.