Im Waldgarten achten wir darauf, dass die Bepflanzung unser ökologisches Leitbild unterstützt und das System nicht gefährdet. Daher ist das Anpflanzen von invasiven Arten gemäß der Unionsliste der EU sowie von Gehölzen, die als Wirtspflanzen für Pilzkrankheiten fungieren – wie etwa der Chinesische Wacholder oder der Sadebaum – strikt untersagt. Auch expansive, sich aggressiv ausbreitende Pflanzen dürfen grundsätzlich nicht gepflanzt werden; hierzu zählen unter anderem Wunder-Lauch, Japanknöterich, alle Bambusarten, Brombeeren mit Stacheln, Flieder, Giersch und Topinambur-Wildformen.
Um die Mehrschichtigkeit und Lichtverhältnisse des Waldgartens langfristig zu erhalten, sind zudem hochwachsende und ausladende Waldbäume wie Rotbuchen, Stieleichen, Linden, Pappeln oder Walnussbäume verboten. Ziergehölze sind nur dann erlaubt, wenn sie im freien Wuchs eine Höhe von 2,50 Metern nicht überschreiten. Bei den Beikräutern gibt es zudem eine „Wanted Dead“-Liste für besonders störende „apokalyptische“ Arten wie Quecke, Ampfer oder Ackerwinde, die konsequent zurückgedrängt werden müssen.
Falls Ihr bei einer bestimmten Pflanzenwahl unsicher seid, haltet bitte unbedingt Rücksprache mit der gärtnerischen Leitung oder dem Beirat, da für manche expansiven Arten Sondergenehmigungen (z. B. für die Pflanzung im Kübel) erteilt werden können.