Die Untervermietung oder direkte Übertragung Deiner Parzelle an Dritte ist nicht möglich. Da wir uns im rechtlichen Rahmen des Kleingartenwesens bewegen, erfolgt jede Neuvergabe freiwerdender Flächen über ein offizielles Verfahren durch den Verein und den Bezirksverband Berlin-Süden (BV Süden).
Dabei gelten folgende Grundsätze:
• Warteliste & Kriterien: Die Vergabe basiert auf einer Warteliste, bei der Faktoren wie die Dauer Deiner Vereinsmitgliedschaft, die Anzahl der gärtnernden Personen (einschließlich Kindern) und Dein bisheriges Engagement im Verein berücksichtigt werden.
• Tausch & Mitarbeit: Ein Parzellentausch ist möglich, wobei Pächter kleinerer Flächen oft bevorzugt werden. Personen, die bereits über einen längeren Zeitraum aktiv auf einer Parzelle mitgearbeitet haben, können bei einem Pächterwechsel unter bestimmten Voraussetzungen bevorzugt werden.
• Vererbung: Eine endgültige Regelung zur Vererbung der Pacht wurde im Verein zuletzt noch diskutiert und war noch nicht final festgelegt.
Bitte kläre solche Vorhaben unbedingt frühzeitig mit dem Vorstand ab und informiere Dich in Deinem Profil im Mitgliederportal über die Details Deines Pachtvertrags.