Wie kann ich eine eigene Parzelle anpachten?

Der Gemeinschaftsgarten gefällt Dir und Du möchtest Dein Engagement im Rahmen einer eigenen Parzelle noch verstärken? Großartig!!

Nachdem Du Dich bei uns Registriert hast und den Garten sowie die Gemeinschaft kennen lernen konntest, stelle zunächst einen Antrag auf eine Probemitgliedschaft im Verein. Dann kannst Du Dich auch auf die Warteliste für eine eigene Parzelle setzen lassen. Da der Verein im rechtlichen Rahmen des Kleingartenwesens agiert, erfolgt die Vergabe in enger Abstimmung mit dem Bezirksverband Berlin-Süden (BV Süden).

Hier sind die Details zum Prozess und den Kriterien:

1. Auf die Warteliste setzen lassen.

  • Antrag: Den Antrag findest Du unter mein.wg2b.de (-> Pacht-Warteliste)

2. Voraussetzungen für einen aktiven Platz

Bevor Du für eine Parzelle berücksichtigt werden kannst, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Vollmitgliedschaft: Du musst aktives Vollmitglied im Verein sein. Die Aufnahme durch die Mitgliederversammlung erfolgt in der Regel nach einer aktiven Beteiligung während einer Gartensaison als Probemitglied.
  • Einführungsworkshop: Du musst an einem Workshop teilgenommen haben, der das gärtnerische Leitbild des Waldgartens vermittelt – wir bieten diese regelmässig an.
  • Aktive Mitarbeit: Die Teilnahme an den vorgeschriebenen Pflichtdiensten (erfasst über die Waldcard) ist zwingend erforderlich.

3. Vergabekriterien (Punktesystem)

Die Auswahl erfolgt nach einem Index, der sich aus drei Komponenten zusammensetzt:

  1. Wartezeit: Basierend auf dem Eingangsdatum Deiner Bewerbung.
  2. Engagement: Deine bisherige Aktivität in Garten und Verein.
  3. Anzahl der Personen: Berücksichtigung der mitgärtnernden Personen (Vereinsmitglieder + Kinder).

Bei Punktegleichheit gibt das Datum des Listeneintrags (Warteliste) den Ausschlag.

4. Besondere Prioritäten

  • Interne Neuvergabe: Wenn eine große Parzelle (ab 125 m²) frei wird, haben Pächter kleinerer Parzellen Vorrang. Innerhalb dieser Gruppe wird nach der Dauer der Vereinsmitgliedschaft priorisiert.
  • Langfristige Mitwirkung: Personen, die bereits über einen längeren Zeitraum aktiv auf einer bestimmten Parzelle mitgearbeitet haben, können bei einem Pächterwechsel unter sozialen Kriterien bevorzugt werden.

Wichtig: Pro Mitgliedschaftsvertrag darf nur eine Parzelle gepachtet werden. Erhebliche Verstöße gegen das Waldgarten-Leitbild oder die Vereinsordnung können zum Verlust der Pacht führen. Weitere Details und Dokumente findest Du in der Wissensbasis (Kollektive) in der Cloud.