Darf ich auf meiner Parzelle grillen oder Feuer machen?

Auf den Parzellen ist offenes Feuer nicht gestattet. Das schließt auch feste Feuerstellen oder Holzöfen in der Laube mit ein, da diese laut Unterpachtvertrag grundsätzlich unzulässig sind. Grillen dürft Ihr auf Eurer Parzelle oder dem dafür vorgesehenen Versammlungsplatz im Gemeinschaftsgarten. Bitte achtet dabei darauf, dass Ihr nur handelsübliche Holzkohle verwendet; flüssige oder chemische Anzünder sowie Briketts sind ausdrücklich untersagt.

Wir haben einen Gemeinschaftsgrill, der mit Gas betrieben wird an der Außenküche – diesen darfst Du gerne nutzen.

Für die eigene Verpflegung auf Eurer Parzelle könnt Ihr mobile Kocher (Gas oder Strom) nutzen, sofern diese keine fest installierten Kochstellen sind. Nach dem Grillen müsst Ihr die Kohle zwingend mit Wasser löschen und sie erst nach vollständigem Erkalten im Restmüll (graue Tonne am Eingang) entsorgen. Achtet stets auf ausreichenden Brandschutz, haltet Löschwasser bereit und lasst das Feuer niemals unbeobachtet.