Darf ich auf meiner Parzelle grillen oder Feuer machen?

Auf den Parzellen ist offenes Feuer nicht gestattet. Das schließt auch feste Feuerstellen oder Holzöfen in der Laube mit ein, da diese laut Unterpachtvertrag grundsätzlich unzulässig sind.

Grillen ist möglich auf den Parzellen oder auf dem dafür vorgesehenen Versammlungsplatz im Gemeinschaftsgarten. Bitte achte dabei darauf, dass nur handelsübliche Holzkohle verwendet wird; flüssige oder chemische Anzünder sowie Briketts sind untersagt. Nach dem Grillen muss die Kohle mit Wasser gelöscht werden und nach vollständigem Erkalten im Restmüll (graue Tonne am Eingang) entsorgt werden. Achte stets auf ausreichenden Brandschutz, halte Löschwasser bereit und lass das Feuer niemals unbeobachtet.

Wir haben einen Gemeinschaftsgrill der mit Gas betrieben wird an der Außenküche – diesen darfst Du gerne nutzen.

Für die eigene Verpflegung auf den Parzelle können auch mobile Kocher (Gas oder Strom) genutzt werden, sofern diese keine fest installierten Kochstellen sind.