Manchmal passt es im Alltag einfach nicht – Urlaub, Familie, Gesundheit, volle Wochen. Damit die Gemeinschaftsaufgaben trotzdem fair verteilt bleiben, gibt es eine Ausgleichsregelung:
Orientierungswert pro Parzelle:
Je nach Parzellengröße liegt der Richtwert bei ca. 10–15 Einträgen pro Jahr.
Wenn am Jahresende etwas fehlt:
Für fehlende Einträge wird ein Ausgleich von 5 € pro Eintrag erhoben.
Dafür gibt es ein Jahres-Deposit von bis zu 75 €, das monatlich eingezogen und im Dezember anhand der tatsächlich erfassten Einsätze verrechnet wird.
Wer ist ausgenommen?
- Gemeinschaftsgärtner*innen ohne Parzelle
- Mitglieder mit gesundheitlichen Einschränkungen (sprich uns einfach vertraulich an)
Wofür wird das verwendet?
Die Ausgleichsmittel fließen in die Ehrenamtspauschalen für die gärtnerische Leitung – also dorthin, wo viel Koordination und Unterstützung für alle zusammenläuft.