Ja, Du musst auf Deiner Parzelle zwingend die Waldgarten-Prinzipien umsetzen, da die gesamte Anlage – einschließlich des Gemeinschaftsgartens, des Rahmengrüns und der Kleingarten-Parzellen – als mehrschichtiger Waldgarten konzipiert ist.
Hier sind die wichtigsten Anforderungen, die für Deine private Fläche gelten:
- Das gärtnerische Leitbild: Die kleingärtnerische Nutzung Deiner Parzelle muss dem Leitbild Waldgarten entsprechen. Das bedeutet vor allem den mehrstöckigen bzw. mehrschichtigen Anbau von essbaren Pflanzen in mindestens drei Schichten: Kräuter/Gemüse, Sträucher/Stauden sowie Halb- und Hochstämme.
- Essbare Vielfalt: Ein hoher Anteil mehrjähriger Obst-, Gemüse- und Kräuterpflanzen muss Deiner Parzelle das Gepräge geben und mindestens ein Drittel der Gartenfläche einnehmen. Der Anteil an reinen Zierpflanzen soll im Vergleich dazu niedrig gehalten werden.
- Ökologische Bewirtschaftung: Du verpflichtest Dich zum biologisch-ökologischen Gärtnern. Der Einsatz von Kunstdünger, Pestiziden oder chemischen Pflanzenschutzmitteln ist strikt verboten. Stattdessen setzt Ihr auf Kreislaufführung organischer Abfälle und biologische Pflanzenbehandlungsmittel.
- Naturnähe und Bodenschutz: Wir gärtnern weitgehend ohne Umgraben (maximal 10 % der Fläche unter dem Spaten), um das Bodenleben zu schonen. Eine dauerhafte Bodenbedeckung durch Pflanzen oder Mulch sowie eine klimaangepasste Bewirtschaftung (z. B. Nutzung von Regenwasser) sind Pflicht.
- Zeitrahmen für die Umsetzung: Spätestens 15 Monate nach Beginn Deiner Pacht muss Dein Garten gemäß den Mindestanforderungen und dem Waldgartenprinzip bepflanzt sein.
Bitte beachte, dass erhebliche Verstöße gegen dieses gärtnerische Leitbild oder die Vereinsordnung letztlich zur Kündigung Deines Unterpachtverhältnisses führen können. Bei Fragen zur richtigen Pflanzenwahl oder Gestaltung stehen Dir der Pflanzenvorstand und die Gartenfachberatung unterstützend zur Seite.