Wir lieben zwar Hunde, aber in einem essbaren Garten haben sie leider nichts zu suchen. Ausnahmen gibt’s nur angeleint und klar begrenzt: Vereinsmitglieder und eingeladene Gäste dürfen ihren Hund auf direktem Weg zur Parzelle sowie zum Eichenplatz und Versammlungsplatz mitführen – nur dort ist das Mitführen erlaubt.
Wichtig:
- Leinenpflicht außerhalb des eigenen Kleingartens.
- Hinterlassenschaften sofort wegmachen.
- Freilauf im Cluster nur, wenn alle Pachtenden im Cluster zugestimmt haben.