Welche Baustoffe und Anstriche sind erlaubt?

Beim Bau Eurer Laube solltet Ihr bevorzugt auf Naturbaustoffe wie Holz oder Lehm setzen. Für Anstriche und Imprägnierungen von Holz- und Metallbestandteilen dürft Ihr ausschließlich umweltschonende Produkte verwenden, die idealerweise mit einem Gütezeichen wie dem „Blauen Engel“ gekennzeichnet sind.

Hier sind die wichtigsten Regeln für Eure Materialwahl und Gestaltung:

  • Bauantrag: Die vorgesehenen Baumaterialien sowie die konkreten Imprägnierungs- und Farbtypen müsst Ihr bereits mit Eurem Bauantrag beim Vorstand einreichen.
  • Bodenversiegelung: Wege auf Eurer Parzelle müssen aus unversiegelten, versickerungsfähigen Materialien bestehen. Die Verwendung von Ortbeton ist unzulässig, und der Anteil insgesamt versiegelter Flächen (zusätzlich zur Laube) darf höchstens 6 % der Gartenfläche betragen.
  • Heizungsverbot: In den Lauben sind Feuerstellen und Heizungsanlagen jeder Art streng verboten, was auch mobile Öfen einschließt.
  • Holzqualität: Falls Ihr gebrauchtes Material sammelt, achtet darauf, nur unbehandeltes Holz zu verwenden, um den Eintrag von Schadstoffen in den Boden zu vermeiden.
  • Energie: Die Nutzung von netzunabhängigen Photovoltaik-Anlagen für den Eigenverbrauch ist erlaubt, während das Aufstellen von Windgeneratoren untersagt ist.

Weitere Informationen und technische Vorgaben zum Bauen im Kleingarten-Kontext findet Ihr im Wegweiser Bauen des Bezirksverbands.